Erprobungsstufe

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Während der Erprobungsstufe tauschen sich die unterrichtenden Lehrer_innen intensiv über die Entwicklung der einzelnen Schüler_innen aus - auch mit den Grundschullehrern. Wenn sich bei einem Schüler/einer Schülerin ein Bedarf für unterstützende Förderung in den Hauptfächern abzeichnet, werden nach Absprache mit den Eltern geeignete Fördermaßnahmen ergriffen.

Im Zuge der Durchlässigkeit werden bei Bedarf Möglichkeiten des Schulformwechsels intern im Haus zwischen Gymnasium und Realschule mit den Eltern und betreffenden Kollegen_innen intensiv beraten und nach entsprechendem Antrag umgesetzt. Am Ende der Erprobungsstufe steht dann die Versetzung in die Klasse 7 an.

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

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